20.11.2013
Darf das Schuldbekenntnis ausgelassen werden?
Ist es dem Priester freigestellt, das Schuldbekenntnis am Beginn der Messe zu beten? Mir ist aufgefallen, dass es in einigen Gemeinden nie gebetet, sondern einfach durch das Kyrie ersetzt wird. Aber das Kyrie ist doch eher eine „Begrüßung des Kyrios, des Herrn“ und nicht ein Bekenntnis der Schuld …
F. M., O.
Das Allgemeine Schuldbekenntnis ist ein Element der Eröffnung der Messfeier. Es wird daher meist nicht einfach weggelassen, selbst wenn der Wortlaut „Ich bekenne Gott, dem Allmächtigen …“ nicht ausdrücklich gebetet wird.
Die gesamte Eröffnung, zu der unter anderem auch Einzug, Begrüßung, Kyrie, Gloria und Tagesgebet gehören, will die Versammelten zu einer Gottesdienstgemeinschaft „formen“ und sie unmittelbar vorbereiten auf den folgenden Wortgottesdienst und die anschließende Eucharistie.
Das Schuldbekenntnis in der nach dem Konzil erneuerten Liturgie unterstreicht die tätige Teilnahme der Gottesdienstbesucher am Geschehen. Vor der Liturgiereform war das Schuldbekenntnis („Confiteor“) Teil des „Stufengebetes“ des Priesters mit den Ministranten. Ein weiteres Schuldbekenntnis war für denjenigen vorgesehen, der zur Kommunion gehen will.
Die „Rubriken“, also so etwas wie die „Regieanweisungen“ des erneuerten Messbuches, sehen drei Formen des Schuldbekenntnisses vor. Der Wortlaut des Bekenntnisses „Ich bekenne Gott, dem Allmächtigen …“ oder „Erbarme dich …“ kann auch durch ein Bußlied ersetzt werden. Eine weitere Form sieht vor, dass den Kyrie-Rufen frei formulierte Christus-Anrufe vorausgeschickt werden, die dann in die Vergebungsbitte münden. Das Bekenntnis, dass wir Menschen vergebungsbedürftige Sünder sind, kann also auch andere liturgische Ausdrucksformen finden.
Die Begrüßung und das Allgemeine Schuldbekenntnis entfallen nur dann, wenn eine andere liturgische Handlung der Messfeier vorausgeht. Ebenso können Ausnahmen an bestimmten Tagen im Messbuch vermerkt sein. Dies ist etwa der Fall, wenn eine besondere Festlichkeit des Gottesdienstes dies nahelegt. Die ausdrückliche Vergebungsbitte kann zudem entfallen, wenn das Tagesgebet eine solche Bitte bereits enthält. An Sonntagen kann an die Stelle des Allgemeinen Schuldbekenntnisses das Taufgedächtnis treten.
Michael Kinnen