22.12.2011

Die Hostie vom Plätzchen unterscheiden können

Dürfen Demenzkranke die Kommunion nicht empfangen?
P.S., Burgdorf

Jeder katholische Christ hat grundsätzlich das Recht zur Kommunion – also auch ein an Demenz erkrankter Mensch (so steht es im Canon 912 des kirchlichen Gesetzbuches, dem CIC). Eine offizielle Richtlinie für die Vergabe der Hostie an Demenzkranke gibt es nicht.
Eine wesentliche Voraussetzung für den Empfang eines Sakramentes – mit Ausnahme der Kindertaufe – ist allerdings der konkrete Wunsch des Empfängers nach einem Sakrament. Zudem muss diesem Wunsch Vernunft und Wissen um die Bedeutung der Hostie vorausgehen. Kinder etwa dürfen zur Kommunion zugelassen werden, wenn sie die Hostie von einer gewöhnlichen Speise unterscheiden können. Für einen schwer Demenzkranken gilt deshalb: Wer den Willen zum Empfang äußert, das eucharistische Brot von anderer Nahrung unterscheiden und es ehrfürchtig zu sich nehmen kann, dem darf die Kommmunion gereicht werden.
Erst wenn sich deutlich zeigt, dass der Demenzkranke nicht mehr in der Lage ist, bewusst und würdig zu kommunizieren,  sollte der Priester, Diakon oder ehrenamtliche Helfer keine Kommunion mehr erteilen.
Letztlich ist das nur im Einzelfall zu entscheiden. Bei einer schweren Demenz ist der Patient häufig ans Krankenbett gefesselt und ist kaum noch ansprechbar. Hier steht der Priester oder Laie vor einer schwierigen Entscheidung. Auf der einen Seite die Ehrfurcht vor der Eucharis-tie, auf der anderen Seite Einfühlungsvermögen und Rücksicht auf die Situation des Kranken. An die Stelle der Kommunion kann hier zum Beispiel eine Krankensegnung treten. Mit Hilfe der Pflegekräfte sollte der Kommunionspender die Verfassung des Patienten beurteilen und dann eine entsprechende Entscheidung treffen.
Lisa Koch