01.10.2014
Für wie viele Personen kann die Messe gelesen werden?
In Pfarrnachrichten stehen oft mehrere Personen, für die eine Messe gelesen wird. Geht das überhaupt? Oder werden, wie ich hörte, „überzählige“ Namen an andere Gemeinden gegeben? N. W., Petersberg
Kirchenrechtlich gilt: „Jede Messe hat nur eine Intention“. Allerdings ist das Totengedenken nicht zwangsläufig mit einem Messstipendium verbunden; weitere Gebetsanliegen können im Pfarrbrief oder in den Fürbitten benannt werden. Jeder Priester darf allerdings höchstens ein „Stipendium“ (finanzieller Beitrag) pro Tag für sich behalten; alle anderen muss er weitergeben, auch wenn er mehrere Messen mit insgesamt mehreren Intentionen an einem Tag feiert.
Annahme, Weiterleitung und Höhe von Stipendiengeldern sind in den Diözesen unterschiedlich geregelt. Oft wird das Geld ganz oder teilweise an Missionswerke weitergeleitet. Der Hintergrund ist, dass in manchen Ländern der Erde Priester mit solchen Messstipendien ihren Lebensunterhalt bestreiten – anders als in Deutschland.
Das weltweite Kirchenrecht widmet ein eigenes Kapitel mit 14 Abschnitten dem Thema „Messstipendien“. Auch um Missbrauch vorzubeugen, soll „jeglicher Schein von Geschäft oder Handel“ vermieden werden. Es gilt: „Den Himmel kann man nicht kaufen“, wie es in einer Handreichung der Bischofskonferenz zu den „Messstipendien“ heißt.
Wichtiger als kirchenrechtliche Details ist aber, was mit „Messintentionen“ verbunden wird: dass der Gläubige sich mit seinem persönlichen Anliegen in besonderer Weise mit einer konkreten Messfeier verbindet. Dass er dazu, wenn es finanziell möglich ist, etwas abgibt, geht auf die frühchristliche Praxis zurück, sich mit materiellen Gaben am Messopfer zu beteiligen und so die Gemeinschaft zu stärken. Geld ist aber niemals Voraussetzung für eine Messfeier in einem bestimmten Anliegen. Wo die Gabe oder ihre Höhe missverstanden wird als ein „Mehr“ an Gnade, Wirkung, gar als käuflicher „Ablass“ , ist die Tür zu Missbrauch und Aberglauben geöffnet.“
Michael Kinnen