09.01.2013

Anfrage

Gilt das Beichtgeheimnis auch bei einem Mordgeständnis?

Gilt das Beichtgeheimnis auch, wenn ein Mord oder ein anderes schweres Verbrechen gebeichtet wird? Muss der Priester das nicht den ermittelnden Behörden melden?
K.-D. V., München

Das Beichtgeheimnis ist unverletzlich. So regelt es das Kirchenrecht in Canon 983. Es gilt absolut. Selbst wenn er, wie in einem ARD-„Tatort“ am zweiten Weihnachtstag gezeigt, mit dem Tod bedroht wird, darf ein Priester keinerlei Informationen über das weitergeben, was er in der Beichte erfahren hat. Für die sakramentale Beichte gilt eine strengere Regel, als es das gesetzliche Zeugnisverweigerungsrecht gewährt. Ein Zeugnisverweigerungsrecht und Abhörverbot durch staatliche Stellen steht auch Seelsorgern zu, die in Pastoralgesprächen eventuell vertrauliche Dinge erfahren.

Ähnlich gilt das auch für Ärzte und ihre Schweigepflicht oder für das Recht von Journalisten, über ihre Informanten zu schweigen. Das Beichtgeheimnis reicht kirchenrechtlich noch weiter. Bricht es der Priester, ist er automatisch exkommuniziert. Nur durch die absolute Geheimhaltung kann gewähr­leis­tet werden, dass der Beich­tende sich darauf ver­lassen kann, dass alles vertraulich bleibt. Immer wieder werden Extrembeispiele konstruiert und literarisch oder in Filmen verarbeitet, bei denen ein Beichtender einen Mord gesteht und den Priester so in Gewissensnöte bringt. Auch hier gilt das Beichtgeheimnis absolut. Zudem könnte ein einfacher Priester ohne besondere Vollmacht wegen der Schwere dieser Sünde nicht selbst die Absolution zusprechen.

Die dramatische Schilderung in diesen fiktiven Szenen ist aber auch insofern nicht realistisch, weil nach katholischem Verständnis die Absolution nur dann erteilt wird, wenn der Beichtende Reue und den Vorsatz zeigt, umzukehren und Buße tut. Die Beichte ist also kein Automat, in den man anonym seine Sünden „einwirft“, eine „Strafe bezahlt“ und dann automatisch die Absolution erhält. Ein Priester wird jemanden, der einen Mord oder ein anderes schweres Verbrechen beichtet, vor der Absolution dazu anhalten, sich den Behörden zu stellen, so zur Aufklärung des Verbrechens beizutragen und auf diese Weise tätige Reue zu zeigen.
Michael Kinnen