13.04.2016
Anfrage
Ist heute noch ein Palliumgeld zu zahlen?
Als der Magdeburger Erzbischof Albrecht von Brandenburg 1514 Erzbischof von Mainz wurde, war ein „Palliumgeld“ von 20 000 Gulden fällig, damit der Papst seine Wahl durch die Überreichung des Palliums bestätigte. Wird auch heute noch die Wahl eines Bischofs durch die Überreichung des Palliums bestätigt und ist immer noch ein Palliumgeld zu zahlen? H. M., 63150 Heusenstamm
Ein „Palliumgeld“ wird bei Bischofsernennungen heute nicht erhoben. Gleichwohl gibt es – wie bei vielen Verwaltungsakten von Behörden üblich – heute „Gebühren“ auch im Umfeld der Ernennung eines Bischofs. Das ist eine Beteiligung des betreffenden Bistums an den Verwaltungskosten, die durch das Findungsverfahren und auch die Ausstellung der handschriftlichen „Ernennungsbulle“ – eine Urkunde, die die Unterschrift des Papstes trägt – entstehen. Die Gebühren sind für die Weltkirche einheitlich, werden aber bei armen Diözesen oftmals gar nicht erst erhoben.
Für die Erstellung der Bulle der Bischofsernennung fällt eine Gebühr von 400 Euro an, die Erhebung in den Orden des Heiligen Silvester wird mit 200 Euro berechnet. Eine gleiche Gebühr fällt bei der Auszeichnung „Pro Ecclesia et Pontifice“ an. Die Gebühr bei der Erhebung in den Ritterorden des Heiligen Gregorius beträgt 300 Euro.
Die Gebühren werden von dem Bistum getragen, das die Auszeichnung anregt. Das gilt auch für das „nihil obstat“ für Kandidaten für Professuren an den Katholischen Fakultäten oder Universitäten. Die Gebühr beträgt 70 Euro, die von der Kongregation für das Katholische Bildungswesen erhoben wird.
Ein Pallium – das ist eine vier bis sechs Zentimeter breite, ringförmige weiße Wollstola, die vom Metropoliten innerhalb seines Erzbistums bei Eucharistiefeiern über dem Messgewand getragen wird – erhalten nur die Erzbischöfe. Die Wolle des Palliums symbolisiert vor allem den „Guten Hirten“, der die ihm anvertrauten Schafe „auf den Schultern“ trägt.
2015 hat Papst Franziskus den Ritus der Pallienübergabe geändert. Es wird den Erzbischöfen nicht mehr in Rom, sondern in den jeweiligen Heimatbistümern vom Nuntius als dem Gesandten des Papstes auf die Schultern gelegt.
Von Michael Kinnen