31.07.2013
Anfrage
Kann ein geschiedener Christ Firmpate sein?
Darf ein geschiedener Christ Firmpate werden oder widerspricht das Kanon 874 des Kirchenrechts?
G. S., Göttingen
Ob ein Pate oder eine Patin dazu geeignet ist, hängt nicht allein vom Ehestand ab. Ein Pate muss unter anderem „… ein Leben führen, das dem Glauben und dem zu übernehmenden Dienst entspricht“ (can. 893,1 mit Verweis auf can. 874, 3 des Kirchenrechts). Er soll zum Beispiel dafür sorgen, dass der Firmling „die Verpflichtungen, die mit diesem Sakrament verbunden sind, getreu erfüllt“ (can 892). So ist er auch Vorbild für den Firmling. Gerade in einer menschlich, religiös und entwicklungspsychologisch wichtigen Lebensphase soll der Firmling eine Orientierung und Stütze erhalten.
In Ihrer Frage sprechen Sie zunächst die „Ehescheidung“ an: Formal gesehen ist eine „Ehescheidung“ ein rein staatlicher Akt. Eine gültig geschlossene Ehe kann nach katholischem Verständnis nicht aufgelöst oder geschieden werden, sie besteht weiter. Insofern wäre eine weitere Eheschließung eine ungültige Zweitehe, die dem katholischen Glauben widerspricht. Ob eine Ehe überhaupt gültig zustande gekommen ist, kann vor einem Kirchengericht geklärt werden (so genannte „Ehenichtigkeitsverfahren“).
Die wichtigere Frage ist die nach der Patenschaft: Bei der Firmung geht es um eine vollständige Aufnahme in und ein Bekenntnis zur Glaubensgemeinschaft. Die Frage für die Übernahme der Firmpatenschaft ist also: Ist der Pate ausreichende Stärke und Vorbild für den Firmling in dieser Hinsicht? Bevor sich andere zum Richter darüber erheben, sollte der künftige Pate diese Frage für sich selbst bedenken und in seinem Gewissen prüfen.
Jenseits der kirchenrechtlichen Fragen ist dies vor allem eine pastorale Frage. Und dabei gilt auch das Wort von Papst Franziskus aus einer Predigt vom 25. Mai: „Oft sind wir Kontrolleure des Glaubens und nicht Wegbereiter des Glaubens.“ Solche Wegbereiter zu werden, bleibt Herausforderung und Appell für alle, die sich zur Glaubensgemeinschaft der Kirche zählen. Dies gilt gerade und umso mehr, wenn es um die Firmung geht, die den Weg des Menschen in die Glaubensgemeinschaft hinein besiegelt mit der Gabe Gottes, dem Heiligen Geist.
Michael Kinnen