03.12.2013

Müssen auch Rentner Kirchgeld bezahlen?

Müssen Rentner in ihren Gemeinden Kirchgeld zahlen? Wenn ja, wie hoch soll das Kirchgeld sein? Und ist es in allen Bistümern die Regel, dass Kirchgeld erhoben wird?
Chr. H., H.

Wo und wie „Kirchgeld“ erhoben wird, hängt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben viel vom jeweiligen Bistum und den Gemeinden vor Ort ab. Die Steuergesetze der Bundesländer kennen das „Kirchgeld“, das zusätzlich oder anstelle der Kirchensteuer erhoben werden kann. Es wird unterschieden zwischen einer Art „Ortskirchensteuer“ und einem „besonderen Kirchgeld“.
Das allgemeine „Kirchgeld“ („Ortskirchensteuer“) dient dazu, dass die Gemeinden vor Ort einen finanziellen Beitrag zusätzlich auch von den Kirchenangehörigen erhalten, die keine staatliche Steuer zahlen und damit auch keine Kirchensteuer. Also etwa von Rentnern.
In jenen Bistümern, die von der Möglichkeit des Kirchgeldes Gebrauch machen, beschließt dies der örtliche Kirchenverwaltungsrat für das jeweilige Jahr je nach Bedarf neu. Es kann als fester Betrag oder gestaffelt nach Vermögenslage erhoben werden und bewegt sich in seiner Höhe meist im zweistelligen bis unteren dreistelligen Bereich im Jahr. Damit werden konkrete Projekte der Gemeinde unterstützt. Das Kirchgeld ist damit für den Zweck, den die Gemeinde festlegt, gebunden und fließt nicht in den Kirchensteuerhaushalt des Bistums. Da das Kirchgeld anders als die Kirchensteuer selbst aber nicht staatlich eingezogen wird und weil ein „Bescheid“ über eine Zahlung an die Ortsgemeinde oft als zusätzliche Belastung empfunden wird, die nicht selten für Ärger und Unverständnis sorgt, verzichten viele Gemeinden darauf, Kirchgeld einzuziehen.
Etwas anderes ist das „besondere Kirchgeld“: Dieses richtet sich an steuerlich zusammenveranlagte Eheleute, bei denen der Ehepartner, der das Einkommen erwirtschaftet, keiner Kirche angehört und keine Kirchensteuer zahlt. Um eine gewisse Steuergerechtigkeit zu schaffen, erheben die Bistümer ein „besonderes Kirchgeld“, damit derjenige, der Kirchenmitglied ist, sich auch mit einem finanziellen Solidarbeitrag an den Gemeinschaftsaufgaben beteiligt.
Michael Kinnen