16.09.2014
Kommentar
Passiert genug?
Von Thomas Arzner
Ins „verflixte siebte Jahr“, wie es bei Ehen heißt, wird es der Gesprächsprozess der Deutschen Bischofskonferenz nicht schaffen. 2015 soll er nach fünf Sitzungen zu einem Ende kommen. Verflixt ist die Situation dennoch. Denn zum einen hat diese Initiative, die Erzbischof Robert Zollitsch als damaliger Vorsitzender der Bischofskonferenz ins Leben rief, durchaus ihre Früchte gebracht: Die Kommunikationskultur in der katholischen Kirche Deutschlands hat sich sicherlich verbessert – nicht zuletzt auch durch die parallel laufenden diözesanen Prozesse. „Angstfreie Gespräche auf Augenhöhe“: Gerade beim jüngsten Treffen jetzt in Magdeburg hörte man diese Schlagwörter immer wieder.
Und ging es immer auch um Themen, welche die Kirche hierzulande „zukunftsfähig“ machen: wie jetzt über das Reden von Gott. Gerade in einer Gesellschaft, in der die Kirche zunehmend in eine Minderheitenposition gerät, ist das wichtig: Wollen Christen begeistern, müssen sie ihr Bild von Gott beschreiben können.
Aber der Gesprächsprozess hat eben viele Hoffnungen geweckt, dass sich etwas in der Kirche grundlegend ändern kann. Dass man zum Beispiel mit wiederverheiratet Geschiedenen anders umgeht als bisher: in der Gemeinde vor Ort, wie auch im kirchlichen Dienstrecht. Die Bischöfe haben dazu ein Papier erstellt. Sie wollen es bei der Synode in Rom, die im Oktober ansteht, einbringen. Ihre Vorschläge haben sie mit Kardinal Gerhard Müller, dem Präfekten der Glaubenskongregation, diskutiert, so Kardinal Marx. Damit wollte er wohl sagen: Seht, es tut sich etwas.
Ob die Botschaft angekommen ist? Nach drei Jahren Gesprächsprozess ist bei vielen der Delegierten die Befürchtung da, dass eben nichts passiert. Oder nicht genug. In Magdeburg konnte man die Ungeduld auf konkrete Veränderungen fast schon mit den Händen greifen. Die Forderung nach einer deutschen Synode, ist dafür ein Zeichen. Darin schwingt auch die Sehnsucht mit, eine Art der Versammlung zu finden, die selbst Beschlüsse fassen kann.
Die Bischöfe haben noch ein Jahr Zeit bis zum letzten Treffen des Gesprächsprozesses. Es gibt Anzeichen, dass sich bis dahin beim kirchlichen Dienstrecht etwas ändern könnte. Ob das reicht? Die Gefahr jedenfalls, dass der Gesprächsprozess mehr Enttäuschung als Befreiung bewirkt, ist noch nicht gebannt.