02.12.2011
Anfrage
"Selig" oder "heilig"?
Wann wird ein Mensch seliggesprochen und wann heilig? G. K., Hildesheim
Menschen werden „selig-“ oder „heiliggesprochen“, wenn sie dem Vorbild Christi in besonderer Weise gefolgt sind und durch den Tod (Märtyrer), durch ein tugendhaftes Leben (Bekenner) oder, falls es sich nicht um einen Märtyrer handelt, durch das Bewirken eines Wunders ihren Glauben in vorbildhafter Weise gelebt haben. Die Entscheidung fällt der Papst. Bei Seligen handelt es sich oft um Menschen, die als Märtyrer ihren Glauben bezeugt haben, bei Heiligen liegt oft ein Wunder vor oder eine große Verehrung im Volk.
Im Unterschied zur Heiligsprechung (Kanonisation) ist nach einer Seligsprechung (Beatifikation) nur die öffentliche Verehrung in einer bestimmten Region gestattet. Bei der Heiligsprechung wird die betreffende Person in das Verzeichnis der Heiligen (Kanon) aufgenommen und darf weltweit in der gesamten Kirche als Heiliger verehrt werden. Häufig geht der Heiligsprechung eine Seligsprechung voraus. Einen Anspruch auf Selig- oder Heiligsprechung gibt es aber nicht.
Das Verfahren der Heilig- und Seligsprechung ist ähnlich. Im Normalfall wird der Seligsprechungsprozess frühestens fünf Jahre nach dem Tod einer Person eröffnet. Wie bei Papst Johannes Paul II. (2005) und Mutter Teresa (1999) kann der Papst aber auch Ausnahmen machen.
Steht jemand im „Ruf der Heiligkeit“ kann der Ortsbischof das Verfahren einleiten. Leben und Nachlass des Kandidaten werden geprüft und Zeu-gen befragt. Bestätigt sich, dass der Betroffene heiligmäßig gelebt hat, werden die Akten an die vatikani-sche Kongregation für Selig- und Heiligsprechungsprozesse weitergeleitet. Die prüft das Material und gibt ihr Votum ab; das letzte Wort liegt dann beim Papst.
Lisa Koch