12.08.2015
Was ist ein "rector ecclesiae"?
Was bedeutet die Bezeichnung „Rector ecclesiae“? Wer trägt sie und wie ist die deutsche Übersetzung? A. M., Worms-Leiselheim
Die Bezeichnung „Rector ecclesiae“ bedeutet „Leiter der Kirche“ (Kirchenrektor). Der „Rector ecclesiae“ ist ein direkt vom Bischof eingesetzter Priester, dem die Obhut für eine Kirche anvertraut ist, die nicht Pfarrkirche oder Klosterkirche ist. Das kann zwar auch der örtliche Pfarrer sein, auf dessen Pfarreigebiet eine weitere z.B. Wallfahrts-, Gefängnis- oder Krankenhauskapelle oder andere Kirche liegt (Bild: Rochuskapelle bei Bingen) – oder aber ein anderer Priester, der vom Bischof dazu bestimmt worden ist.
Das Kirchenrecht sieht für den „Rector ecclesiae“ vor allem Aufgaben im gottesdienstlichen Bereich vor. Nur mit Zustimmung des zuständigen Pfarrers darf er in dieser sogenannten „Nebenkirche“ zum Beispiel taufen oder bei der Eheschließung assistieren, da dies „pfarrliche Amtshandlungen“ sind.
Seinerseits muss der Kirchenrektor zustimmen, wenn etwa ein anderer Priester in dieser Kirche die Eucharistie feiern will. So hat der Kirchenrektor auch darauf zu achten, dass die liturgischen Vorschriften beachtet werden, und dass das eventuell zugehörige Vermögen dieser Kirche sorgfältig verwaltet wird. Dies hatte vor der Gültigkeit des aktuellen Kirchenrechts besonders im Bereich des kirchlichen Pfründewesens Bedeutung.
Im mittelalterlichen Verständnis war mit „Rector ecclesiae“ („Kirchherr“) allgemein auch der Inhaber von Pfarrpfründen gemeint, der nicht unbedingt der Pfarrer sein musste. Das Kirchenrecht von 1917 meinte mit dem Begriff die amtierenden „Pfarrherren“. Heute ist damit jedoch der Verwalter für eine solche „Nebenkirche“ gemeint.
Von Michael Kinnen