15.08.2012

Was ist ein residierender Domkapitular?

Was ist ein residierender Domkapitular?

H. F., Hanau

Die Bezeichnungen „residierender Domkapitular“ und „nichtresidierender Domkapitular“ hängen mit der geschichtlichen Entwicklung dieser Institution zusammen: Kapitulare waren zunächst die Kleriker, die an Bischofskirchen als Gemeinschaft Dienst taten. Sie wohnten – residierten – im Umfeld der Dome.

Kapitulare waren von adeliger Herkunft, so dass dort auch eigener Besitz und Pfründe angehäuft wurden. Einige sicherten sich durch mehrere Sitze in einem Domkapitel an verschiedenen Orten entsprechende Besitztümer. Diese Missstände wurden später verboten, die Standesschranken abgeschafft. Auch wurde ein Domkapitular angewiesen, am Ort seines Sitzes zu wohnen (zu resideren) – und seinen Dienst zu tun, daher die Bezeichnung „residierender Domkapitular“.

Heute gibt es feste Regeln für die Domkapitel. Die Aufgaben sind neben dem liturgischen Dienst die Verwaltung an der Dom- und Bischofskirche, die Beratung des Bischofs und auch die Beratung über mögliche Kandidaten oder die Wahl eines neuen Bischofs. Die Statuten regeln auch, wenn es zu den residierenden noch eine bestimmte Anzahl „nichtresidierender“ oder „Ehrendomkapitulare“ gibt, die nicht zwingend am Ort der Bischofskirche wohnen müssen. In der Regel sind das verdiente Priester, die eine besondere Aufgabe im Bereich des Bistums übernehmen. Die Errichtung, Auflösung oder Änderungen der Statuten eines Domkapitels steht dem Apostolischen Stuhl zu.

Michael Kinnen