12.10.2011
Was tun, wenn konsekrierter Wein verschüttet wird?
Wie soll gehandelt werden, wenn der Leib (Hostie) oder das Blut Christi (Wein) auf den Boden fällt bzw. tropft?
M. H. aus S.
Nach katholischem Verständnis ist in jedem Partikel der Hostie und in jedem Tropfen des konsekrierten Weines Christus dauerhaft gegenwärtig. Deshalb sollen diese eucharistischen Gaben weiterhin ehrfurchtsvoll behandelt werden.
„Ist eine Hostie oder ein Teilchen hinuntergefallen, hebt man es ehrfurchtsvoll auf. Ist konsekrierter Wein verschüttet worden, wäscht man die betreffende Stelle mit Wasser, das nachher in das Sacrarium geschüttet wird“, schreibt die Allgemeine Einführung in das Messbuch (Nr. 239).
Dieses „Sacrarium“ ist in den Sakristeien eine mit dem Erdreich verbundene Öffnung im Boden, die mit einem Stein verschlossen wird. Durch dieses Sacrarium werden Flüssigkeiten direkt – also nicht über die Kanalisation – in die Erde gegeben, die aus der Liturgie übrig geblieben sind, wie etwa verschmutztes Weihwasser, heilige Öle, die nicht mehr benutzt werden können, und so weiter.
Wenn eine Hostie zu Boden fällt und verschmutzt wird, so kann sie in Wasser aufgelöst werden und durch dieses Sacrarium unmittelbar „der Schöpfung zugeführt“ werden. Ebenso wird mit
dem Reinigungswasser von benutzten Kelchtüchern verfahren, in die auch verschüttete Reste des Blutes Christi aufgenommen werden. Wo immer es geht, sollte zunächst das ehrfurchtsvolle Konsumieren der verschütteten oder auf den Boden gefallenen eucharistischen Gaben stehen.
Solches versehentliche Verschütten oder Fallenlassen ist anders zu bewerten als absichtliches Wegwerfen. Denn dafür sieht das Kirchenrecht die Strafe der Exkommunikation vor (Canon 1367). Die österreichischen Bischöfe haben zum Umgang mit den eucharistischen Gestalten einmal geschrieben: „Weder Ärgernis erregende Gleichgültigkeit noch skrupulöse Ängstlichkeit dürfen die Freude mindern, dass der Herr in der feiernden Gemeinde gegenwärtig ist und sich im Brote schenkt.“
Michael Kinnen