08.05.2011
Wird die evangelische Taufe anerkannt?
Wird die evangelische Taufe von der katholischen Kirche anerkannt? Welchen Nachweis muss man dafür erbringen? Wann verlangen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angegebenen evangelischen Taufe eine Wiederholung der Taufe?
Karl-Josef Günther, 52531 Übach-Palenberg
Die großen Kirchen in Deutschland haben ihre Taufe im April 2007 in der sogenannten „Magdeburger Erklärung“ erstmals formell gegenseitig anerkannt. Darin erklären die Evangelische Kirche in Deutschland und die römisch-katholische Kirche sowie neun weitere christliche Glaubensgemeinschaften – unter anderem auch die Orthodoxe Kirche –, dass sie „jede nach dem Auftrag Jesu im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes mit der Zeichenhandlung des Untertauchens im Wasser bzw. des Übergießens mit Wasser vollzogene Taufe an(erkennen). Die so vollzogene Taufe ist einmalig und unwiederholbar.“ Damit soll die ein für alle Mal gültige und unwiderrufliche Zusage Christi ausgedrückt werden, der den Getauften als Jünger und Nachfolger – als Christen – angenommen hat. Das Kirchenrecht schreibt in Canon 876: „Zum Nachweis der Taufspendung genügt (...) die Erklärung eines einzigen einwandfreien Zeugen oder der Eid des Getauften selbst, wenn dieser im Erwachsenenalter die Taufe empfangen hat.“ Dennoch kann es Zweifel an der Gültigkeit der Taufe geben. Auch das hat das Kirchenrecht in Canon 869 geregelt: „Wenn ein Zweifel besteht, ob jemand getauft ist oder ob die Taufe gültig gespendet wurde, der Zweifel aber nach eingehender Nachforschung bestehen bleibt, ist dem Betreffenden die Taufe bedingungsweise zu spenden.“ Das gilt auch bei Zweifeln an der Gültigkeit der Taufe in einer nichtkatholischen Gemeinschaft – etwa weil die Taufworte „Im Namen des Vaters ...“ nicht verwendet wurden oder der Täufling nicht mit Wasser übergossen wurde. Das bedeutet, dass der Betreffende getauft wird in der Annahme und unter der Bedingung, dass er noch nicht getauft war. Damit ist es keine Wiederholung, sondern die einmalig gültige Taufe wird vollzogen – oder war es bereits. In diesem Fall wäre die bedingungsweise gespendete Taufe unwirksam.
Michael Kinnen