30.01.2011
Ein Kirchengesetz gegen unwürdige Routine
Warum dürfen Priester nur zwei Gottesdienste am Sonntag halten?
Gerhard Oschwald, Hanau
Das Kirchenrecht stellt dazu fest, dass es dem Priester nicht erlaubt ist, „mehr als einmal am Tag zu zelebrieren“, es sei denn in Ausnahmefällen. Zu diesen Ausnahmen führt der Codex des kanonischen Rechts (CIC) unter Kanon 905 aus: Der Bischof „kann zugestehen, dass Priester aus gerechtem Grund zweimal am Tag, ja sogar, wenn eine seelsorgliche Notlage dies erfordert, an Sonntagen und gebotenen Feiertagen auch dreimal zelebrieren“.
Ein „gerechter Grund“, wie es im Kirchenrecht heißt, könnte dann vorliegen, wenn angesichts des Priestermangels und – als Folge daraus – des Zusammenlegens von Gemeinden zu Pfarrverbänden oder Seelsorgebezirken eine Notlage entsteht, die mehrere Gottesdienstfeiern unter Leitung eines Priesters erforderlich macht.
Hinter dieser Festlegung steckt Fürsorge in zweifacher Hinsicht. Einmal die Sorge, wenigstens einmal am Sonntag die Messe zu feiern. Zum anderen will das Kirchenrecht dafür sorgen, dass die Eucharistiefeier ein Höhepunkt für den Priester wie für die Gemeinden bleibt. Sie darf nicht zur Routine verkommen.
Zu der kann es kommen, wenn der Priester sich veranlasst sieht, von einem Gottesdiensttermin zum anderen zu hetzen. Er kann sich nicht ordnungsgemäß vorbereiten oder gar eine Nachbereitung vornehmen. Dazu zählt, sich vor Beginn der Messe Zeit zu nehmen für eine kurze Meditation und nach dem Gottesdienst eine kleine Danksagung zu formulieren.
Daraus ergibt sich für die Gemeinden, nach alternativen Formen einer sonntäglichen Zusammenkunft zu suchen, um Gottes Wort zu hören und betend einander im Glauben zu bestärken. Denn eine Gemeinde, die überhaupt nicht zusammenkommt, kann nicht Gemeinde Christi sein.
Michael Dorndorf