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02.01.2011

Was hat es mit dem Treueeid eines Bischofs auf sich?

In der Presse war zu lesen, dass Augsburgs Bischof Zdarsa vor dem bayerischen Ministerpräsidenten den Treueeid auf Deutschland und auf Bayern abgelegt hat. Wie ist der Wortlaut dieses Eides? Gab es das schon im Dritten Reich und in der DDR?
Franz Grehl, 04279 Leipzig

 

Der Treueeid, den Diözesanbischöfe vor den jeweiligen Autoritäten des Bundeslandes sprechen, in dessen Gebiet sich das Bistum erstreckt, geht in seiner heutigen Formulierung zurück auf das Konkordat zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Deutschen Reich vom 20. Juli 1933.
Darin heißt es in Artikel 16: „Bevor die Bischöfe von ihrer Diözese Besitz ergreifen, leisten sie (...) einen Treueid nach folgender Formel: ‚Vor Gott und auf die heiligen Evangelien schwöre und verspreche ich, so wie es einem Bischof geziemt, dem Deutschen Reich (heute: der Bundesrepublik Deutschland) und dem Lande N.N. (Name des Bundeslandes) Treue. Ich schwöre und verspreche, die verfassungsmäßig gebildete Regierung zu achten und von meinem Klerus achten zu lassen. In der pflichtmäßigen Sorge um das Wohl und das Interesse des deutschen Staatswesens werde ich in Ausübung des mir übertragenen geistlichen Amtes jeden Schaden zu verhüten trachten, der es bedrohen könnte.‘“
Das Bundesverfassungsgericht urteilte am 23. März 1957, dass das Konkordat auch weiterhin in der Bundesrepublik Deutschland fortbestehe. Für die DDR wurde das Reichskonkordat in dieser Hinsicht nicht angewendet, weil die dortigen Gebiete – ausgenommen die Diözesen Dresden-Meißen sowie des geteilten Berlin – keine eigenständigen Bistümer waren und somit keinen Diözesanbischof hatten. Aus den provisorischen Apostolischen Administraturen wurden erst nach der Wiedervereinigung wieder Bistümer mit eigenen Diözesanbischöfen.
Heute wird der Treueeid als nicht mehr zeitgemäß empfunden. Neuere Staatskirchenverträge, wie etwa der zur Errichtung des Erzbistums und der Kirchenprovinz Hamburg (1994) oder der Vertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Heiligen Stuhl (1996) verzichten ausdrücklich auf den Eid.
Michael Kinnen

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