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23.01.2013

Kommentar

Verängstigt und unsicher

Von Ulrich Waschki

„Katholische Kliniken weisen Vergewaltigungsopfer ab“. Die Schlagzeile sitzt. Ein Skandal. Wieder einmal die Kirche.

Und tatsächlich ist hier vieles schiefgelaufen. Dabei besteht eigentlich kein Zweifel: Natürlich helfen katholische Kliniken Opfern von Vergewaltigungen. Leisten notärztliche Hilfe, sichern Spuren. Nur die „Pille danach“ verschreiben sie nicht. Weil diese verhindert, dass eine befruchtete Eizelle sich in der Gebärmutter einnistet. Nach katholischer Überzeugung ist das eine Abtreibung: Das Leben beginnt mit der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle. Ab diesem Zeitpunkt ist es unbedingt zu schützen.

Es ist das gesellschaftliche Unverständnis für diese Haltung – gerade auch nach einer Vergewaltigung –, das es der Kirche schwermacht, Gehör zu finden. „Ich bin mir bewusst, dass dies geradezu in unerträgliche Entscheidungssituationen führt“, schreibt Kardinal Meisner in seiner Stellungnahme über die Kölner Vorgänge. Doch die „Pille danach“ ist nur die eine Seite des Kölner Skandals.

Denn um die ging es hier gar nicht. Die Notärztin, zu der die Frau gekommen war, wollte sie in eine Klinik zur Spurensicherung schicken. Eine Maßnahme, die selbstverständlich in katholischen Häusern  durchgeführt werden kann. Doch eine erste katholische Klinik lehnte ab. Bei der zweiten Klinik sprach die Notärztin direkt mit einer Kollegin und teilte ihr mit, dass sie die „Pille danach“ schon verschrieben habe. Und dennoch bat die Klinikärztin, die Kollegin möge ihre Patientin doch an ein anderes Krankenhaus vermitteln. Warum kann eine Ärztin nicht die richtige Entscheidung treffen? Zumal bei einem so einfachen Fall.

Wie groß ist die Distanz zwischen Träger und Mitarbeitern, dass diese sich im ethischen Grundgerüst ihres Arbeitgebers so wenig auskennen? Und wie groß muss die Angst der Mitarbeiter sein, in diesem sensiblen Bereich Fehler zu machen?

Dazu tragen sicher auch die unfassbaren Aktionen von Lebensschützern bei, die getarnt in Kölner Kliniken versucht haben, ein Rezept für die „Pille danach“ zu erhalten. Aber auch Träger – in diesem Fall eine Ordensgemeinschaft – und Erzbistum müssen sich fragen, welchen Beitrag sie zu dieser Unsicherheit geleistet haben. Etwa durch einen zu rigiden Umgang mit einer richtigen Grundhaltung.
Ein Beispiel: Informieren dürfen die Kliniken über die medizinischen Möglichkeiten, also auch über die „Pille danach“. Beraten aber nicht. Wo ist da der Unterschied? Kein Wunder, dass Mitarbeiter verunsichert sind.

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