Bistumspresse - Zentralredaktion
Veröffentlicht auf Bistumspresse - Zentralredaktion (https://www.bistumspresse-zentralredaktion.de)

Startseite > Pfarrer einfach versetzen?

09.10.2014

Pfarrer einfach versetzen?

Können Pfarrer einfach so versetzt werden, auch gegen ihren Willen? Oder können sie sich umgekehrt Stellen aussuchen? M. Schuhmacher

Zunächst die Theorie: Priester versprechen in der Weiheliturgie ihrem Ortsbischof (und seinen Nachfolgern) den Gehorsam. Deshalb sind sie laut Kirchenrecht verpflichtet, „eine Aufgabe, die ihnen von ihrem Ordinarius übertragen wird, zu übernehmen und treu zu erfüllen“ (c. 274 § 2). Das gilt auch für die Übertragung einer Pfarrei durch den Bischof. Dieser soll einsetzen, wen er „für geeignet hält ... ohne Ansehen der Person“; dazu soll er „den Dechanten hören und geeignete Nachforschungen anstellen; gegebenenfalls kann er auch bestimmte Priester und Laien anhören“ (c. 524).

Auch für Versetzungen hat das Kirchenrecht genaue Regelungen getroffen. So soll ein Bischof einen Pfarrer zunächst bitten, in eine Versetzung „Gott und den Seelen zuliebe“ einzuwilligen (c. 1748). Will der Pfarrer dies nicht, kann er es schriftlich begründen (c. 1749); der Bischof muss sich daraufhin beraten, kann aber die „väterliche Aufforderung wiederholen“ (c. 1750). Weigert sich der Pfarrer weiter, kann der Bischof von sich aus „das Versetzungsdekret erlassen“, und der Pfarrer muss „nach Ablauf einer bestimmten Frist“ die Pfarrei verlassen (c. 1751).

Und jetzt die Praxis: Auch in kirchlichen Personalabteilungen hat sich herumgesprochen, dass gegen den Willen der Mitarbeiter gute Arbeit nicht zu machen ist. Deshalb ist die Frage von Einsetzung und Versetzung längst ein Zusammenspiel von Bischof, Personalchef und Priestern. Die Initiative nach Veränderung geht heute sowohl von der Bistumsleitung wie von den Seelsorgern aus, auch Wünsche nach konkreten Orten oder Gemeinden werden häufiger geäußert und auch in Entscheidungen einbezogen.

„Letztlich wird niemand gegen seinen Willen irgendwo eingesetzt“, sagt etwa Ansgar Lüttel, Personalchef im Bistum Osnabrück; entlassen im Zweifel schon. Denn in den seltenen Fällen, in denen es zu ernsten Konflikten und zu keiner Einigung kommt, greifen die kirchenrechtlichen Regeln. „Damit haben wir aber keine Erfahrung“, sagt Lüttel für sein Bistum. „Wie es anderswo ist, kann ich nicht sagen.“

Susanne Haverkamp

Copyright 2023, Bistumspresse-Zentralredaktion


Den vollständigen Artikel finden Sie hier:https://www.bistumspresse-zentralredaktion.de/content/pfarrer-einfach-versetzen#comment-0